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SCSETC BC01 Fahrradhelm-Intercom – Freisprechen für Radfahrer

Fahrrad-Intercom: Freisprechen für sicheres und legales Radfahren

Veröffentlicht am 9. Juli 2026 · Lesezeit: 8 Min.

  • Die Nutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens ist in Japan (Strafe: 12.000 Yen), Frankreich (135 Euro) und den Niederlanden verboten. (95 €) und in anderen Ländern; Kopfhörer sind in Japan ebenfalls verboten (Strafe: 5.000 Yen).
  • Der SCSETC BC01 verbindet sich via Bluetooth mit Ihrem Smartphone: Anrufe können Sie einfach per Knopfdruck am Helm annehmen, ohne Ihr Handy aus der Tasche nehmen zu müssen.
  • Die im Helm integrierten Lautsprecher (keine In-Ear-Kopfhörer) ermöglichen es Ihnen, Verkehrsgeräusche wahrzunehmen und gleichzeitig die Vorschriften zur Kopfhörernutzung einzuhalten.
  • GPS-Navigationsanweisungen werden über die Lautsprecher ausgegeben; Sie müssen während der Fahrt nicht auf Ihr Smartphone schauen.
  • Gruppenkommunikation für bis zu 8 Fahrer, 1.000 m Reichweite, 14 Stunden Akkulaufzeit, CVC-Geräuschunterdrückung und IP65-Wasserschutz.

Sie fahren mit dem Fahrrad über eine Kreuzung. Ihr Handy klingelt. Instinktiv greifen Sie danach, werfen einen Blick auf den Bildschirm oder nehmen den Anruf an.

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt, um einen Unfall zu verursachen: ein Auto, das Sie übersehen haben, ein Fußgänger, der plötzlich auf die Straße tritt, oder ein Schlagloch, das Sie hätten vermeiden können.

Immer häufiger kann Ihnen diese einfache Geste – nach Ihrem Handy zu greifen – sogar ein Bußgeld einbringen.

Im April 2026 führte Japan eine Änderung seines Verkehrsgesetzes ein, die die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt unter Strafe stellt. bzw. die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 12.000 Yen geahndet. (ca. 80 US-Dollar). Auch das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt ist verboten – Geldstrafe von 5.000 YenFrankreich, die Niederlande und andere Länder haben ähnliche Gesetze. Der globale Trend ist eindeutig: die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt wird überall verboten.

Eine Fahrrad-Intercom-Anlage wie die SCSETC BC01 bietet die Lösung. Sie verbindet sich via Bluetooth mit Ihrem Smartphone und ermöglicht es Ihnen, Anrufe anzunehmen, GPS-Anweisungen zu hören und mit anderen Radfahrern zu sprechen – alles, ohne Ihr Smartphone zu berühren oder Kopfhörer anzuschließen. Ihr Smartphone bleibt in der Tasche. Ihre Hände bleiben am Lenker. Ihre Ohren bleiben aufmerksam für den Verkehrslärm.

Die Rechtslage ist eindeutig: Die Nutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens ist verboten.

Weltweit gehen die Behörden verstärkt gegen abgelenktes Radfahren vor. Aktueller Stand:

Land Strafe für Handynutzung Kopfhörer/Ohrhörer Gültig ab
Japan Strafe: 12.000 Yen (ca. 80 US-Dollar) Strafe: 5.000 Yen (Kopfhörer verboten) 1. April 2026
Frankreich Strafe: 135 Yen € Verboten (gleiche Strafe) Lange in Kraft
Niederlande 95 € Strafe Verboten 2019 (Verschärfte Maßnahmen ab 2025)
Vereinigtes Königreich Bis zu 2.500 £ (rücksichtsloses Fahren) Nicht empfohlen (kein Fahrverbot) (spezifisch) In Fortschritte
Spanien 200 € Strafe Verboten Lange in Kraft

Die Überarbeitung der Verkehrsregeln in Japan im Jahr 2026 stellt die bedeutendste Änderung der letzten Zeit dar. Das neue System der „blauen Tickets“ (ao-kippu) erlaubt es der Polizei, Radfahrern ab 16 Jahren ohne Vorwarnung oder zweite Chance sofortige Bußgelder aufzuerlegen. Vor dieser Überarbeitung gab es in Japan zwar Verkehrsregeln für Radfahrer, aber kein effektives Durchsetzungssystem. Jetzt werden die Strafen sofort verhängt.

Was das für Radfahrer bedeutet:

  • Es ist verboten, während der Fahrt, auch nur kurz, ein Handy in der Hand zu halten, darauf zu schauen oder es zu benutzen.
  • Es ist verboten, Kopfhörer zu tragen, die Umgebungsgeräusche ausblenden.
  • Die Nutzung des Mobiltelefons zur GPS-Navigation während der Fahrt ist verboten (auch das Schauen auf den Bildschirm gilt als Nutzung des Geräts).
  • Die Geldstrafe für die Handynutzung am Steuer (12.000 Yen) ist die höchste Strafe für Radfahrer nach dem neuen System – höher als die Geldstrafe für das Überfahren einer roten Ampel (6.000 Yen).

Der Grund ist einfach: Unaufmerksamkeit beim Radfahren kann tödlich sein. Laut Daten der Tokioter Polizei nehmen Fahrradunfälle mit Handynutzung am Steuer von Jahr zu Jahr stetig zu. Ein Radfahrer, der auf sein Handy schaut, ist insgesamt 2 bis 3 Sekunden lang visuell abgelenkt; bei 20 km/h entspricht das einer Strecke von 11 bis 17 Metern, die er blind zurücklegt. Im Stadtverkehr kann diese Distanz ein Auto, ein Kind oder einen offenen Kanaldeckel verdecken.

Das Problem: Kommunikation ist weiterhin notwendig.

Das Dilemma: Die Nutzung von Mobiltelefonen und Kopfhörern ist gesetzlich verboten, aber Radfahrer müssen trotzdem:

  • Wichtige Anrufe entgegennehmen — Familiennotfall, Kundenanruf, Lieferverfolgung
  • Unbekannte Strecken navigieren — GPS ist unerlässlich für Radtouren und den täglichen Arbeitsweg
  • Mit anderen Radfahrern kommunizieren — vor Gefahren warnen, Richtungsänderungen koordinieren, Routen teilen Informationen

Aktuelle „Lösungen“ verstoßen entweder gegen das Gesetz oder gefährden die Sicherheit:

  • Bluetooth-Kopfhörer — in Japan, Frankreich, Spanien und den Niederlanden verboten. Sie blenden Umgebungsgeräusche aus und beeinträchtigen so die Wahrnehmung von herannahenden Autos, Sirenen und anderen Radfahrern.
  • Handyhalterung für den Lenker — Streng genommen gilt ein Blick auf den Bildschirm als „Handhabung“ des Telefons. In Japan ist die Verwendung von GPS-Handyhalterungen nach dem neuen System bereits mit Bußgeldern belegt.
  • Freisprechmodus — Zum Annehmen eines Anrufs muss das Telefon weiterhin in die Hand genommen werden, und Windgeräusche machen das Verstehen bei Fahrradgeschwindigkeit unmöglich.
  • Anhalten zum Annehmen — Es funktioniert, ist aber unpraktisch. Wenn Sie mit dem Auto oder Fahrrad unterwegs sind, verlängert das Anhalten für jeden eingehenden Anruf Ihre Fahrt um mehr als 10 Minuten.

Keine dieser Lösungen löst das grundlegende Problem: Sie benötigen ein Freisprechsystem, das Ihre Ohren nicht bedeckt.

Die Lösung des SCSETC BC01

Das SCSETC BC01 Fahrrad-Intercoms basiert auf einem einfachen Prinzip: Ihr Telefon bleibt in der Tasche, Ihre Hände am Lenker und Ihre Ohren bleiben frei.

Anrufe annehmen, ohne das Telefon zu berühren

Das BC01 verbindet sich via Bluetooth 5.4 mit Ihrem Smartphone. Bei einem eingehenden Anruf hören Sie den Klingelton über die am Helm befestigten Lautsprecher. Einfach per Knopfdruck an der Gegensprechanlage drücken – die am Helm, nicht am Lenker, befestigt ist – um den Anruf anzunehmen. Die Stimme Ihres Gesprächspartners kommt über die Lautsprecher in Ohrnähe, während Ihr Mikrofon dank CVC-Rauschunterdrückung Ihre Stimme klar und deutlich aufnimmt.

Ihr Smartphone bleibt in der Tasche. Kein Herausnehmen, kein Blick auf den Bildschirm, kein Entsperren, kein Wischen. Ein einfacher Knopfdruck genügt, und Sie sind verbunden.

Warum das rechtlich wichtig ist: Nach dem überarbeiteten japanischen Verkehrsgesetz wird die „Benutzung“ eines Mobiltelefons, einschließlich Halten, Hinsehen und Bedienen, mit einer Geldstrafe geahndet. Mit dem BC01 müssen Sie Ihr Smartphone nie berühren. Die Gegensprechanlage ist ein separates Gerät, das an Ihrem Helm befestigt und per Knopfdruck aktiviert wird. Dieses System ist vergleichbar mit der Ruftastensteuerung am Lenkrad eines Autos – eine Konfiguration, die weltweit als konform mit den Vorschriften für freihändiges Fahren anerkannt ist.

GPS-Anweisungen hören, ohne auf den Bildschirm zu schauen

Sobald das BC01 mit Ihrem Smartphone gekoppelt ist, werden die Audio-Navigationsanweisungen (Google Maps, Apple Maps, Waze usw.) über die Lautsprecher der Gegensprechanlage wiedergegeben. Sie hören „In 200 Metern links abbiegen“ ohne jemals auf den Bildschirm Ihres Smartphones schauen zu müssen.

Die Unterhaltung mit anderen Fahrern wird während jeder GPS-Anweisung kurz unterbrochen und anschließend automatisch fortgesetzt. So profitieren Sie von Navigation und Gruppenkommunikation im selben System.

Warum das rechtlich wichtig ist: In Japan ist die Nutzung des Handybildschirms zur GPS-Navigation während des Radfahrens nun eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von 12.000 Yen geahndet wird. Die GPS-Navigation per Audio über eine Helmsprechanlage ermöglicht freihändiges Bedienen: keine visuellen Ablenkungen oder Interaktion mit dem Bildschirm.

Lautsprecher, keine In-Ear-Kopfhörer.

Dies ist der entscheidende Unterschied, um das Kopfhörerverbot einzuhalten.

Der BC01 verwendet flache Lautsprecher, die im Helm befestigt werden,die sich in der Nähe der Ohren befinden – es handelt sich nicht um Ohrhörer oder Kopfhörer, die in den Gehörgang eingeführt werden oder diesen bedecken. Die Lautsprecher liegen an der Innenpolsterung des Helms an und liefern hörbaren Ton trotz der Fahrgeräusche, aber ohne Umgebungsgeräusche auszublenden.

Sie hören die Durchsagen der Gegensprechanlage UND das sich von hinten nähernde Auto. Sie hören die Stimme Ihres Beifahrers UND eine Krankenwagensirene. Sie hören die Navigationsansagen UND den Fußgänger, der Sie anruft.

Warum das rechtlich wichtig ist: Die japanische Geldstrafe von 5.000 Yen für die Nutzung von Kopfhörern zielt speziell auf Geräte ab, die die Fähigkeit eines Radfahrers, Umgebungsgeräusche wahrzunehmen, „blockieren oder erheblich beeinträchtigen“ – derselbe Standard, der auch in Frankreich, Spanien und den Niederlanden gilt. Am Helm befestigte Lautsprecher, die das Ohr nicht bedecken oder in es einführen, gelten nicht als Kopfhörer. Sie ermöglichen die uneingeschränkte Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen, was von den Behörden gefordert wird.

Gruppenkommunikation für bis zu 8 Radfahrer

Neben Telefonaten bietet das BC01 einen Intercom-Modus für bis zu 8 Radfahrer gleichzeitig. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, Gruppenchat-Apps (die die Bedienung des Telefons erfordern) oder lautes Rufen (was unzuverlässig und anstrengend ist) zu verwenden.

  • Vorderer Radfahrer: "Auto kommt von rechts – bitte nach links ausweichen."
  • Letzter Radfahrer: "Schlagloch 20 Meter voraus – bitte auf die Fahrspur achten."
  • Beliebiger Radfahrer: "Vor der Kreuzung wird langsamer – bitte jetzt bremsen."

Alles wird in Echtzeit und freihändig an alle Radfahrer der Gruppe übertragen. Kein Handy. Kein Bildschirm. Keine Kopfhörer.

Die komplette Lösung für freihändiges Radfahren

So integriert sich der BC01 in Ihre Fahrten – ganz ohne Smartphone-Bedienung:

Sie müssen kommunizieren? Ohne BC01 (Verboten/Risikoreich) Mit BC01 (Freisprecheinrichtung, erlaubt)
Anruf annehmen Nach dem Handy greifen → 12.000 Yen Strafe + Gefahr Einen Knopf am Helm drücken → Anruf erwischt
GPS-Navigation Auf den Bildschirm des Handys schauen → 12.000 Yen Strafe + Ablenkung durch die Sicht Audioanweisungen über Lautsprecher → Blick auf die Straße
Zuhören Musik Kopfhörer → 5.000 Yen Strafe + eingeschränkte Wahrnehmung Headset-Lautsprecher → Musik UND Verkehrsgeräusche hörbar
Gespräche mit Mitreisenden Gruppenchat auf dem Handy → Bildschirmmanipulation Intercom-Modus → Echtzeit, Freisprechfunktion
Gefahrenmeldung an die Gruppe Rufen → unzuverlässig, anstrengend Intercom → sofort, klar, für alle 8 Radfahrer

Wichtige BC01-Funktionen für Radfahrer

Neben der Freisprechfunktion, die die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet, bietet das BC01 die Leistung, die Radfahrer benötigen:

Funktionalität Spezifikation des BC01 Warum dies für Radfahrer wichtig ist
Kapazität (Anzahl der Radfahrer) 8 Radfahrer Die meisten Radgruppen bestehen aus 4 bis 8 Personen; Zwei-Personen-Intercoms lassen die Hälfte der Gruppe ohne Kommunikation.
Reichweite der Gegensprechanlage 1000 m (theoretisch) / 500–700 m (tatsächlich) Der vorausfahrende Radfahrer warnt den nachfolgenden Radfahrer 30 Sekunden vor Gefahren.
Bluetooth-Version 5.4 Neuester Standard: Schnelleres Pairing, stabilere Verbindung, geringerer Stromverbrauch
Akkulaufzeit 14 Stunden Akkulaufzeit für einen ganzen Tag Fahrt (mit Sicherheitsreserve). Deckt wöchentliche Pendelstrecken mit einer einzigen Ladung ab.
Geräuschreduzierung HVAC-Technologie Filtert Windgeräusche bei Fahrradgeschwindigkeit; Ihre Stimme bleibt klar
Wasserdicht Schutzart IP65 Regensicher: Fahren Sie auch bei starkem Regen ohne Beschädigungsrisiko
Montage Klebehalterung + Befestigungsclip Geeignet für Fahrradhelme mit dünner Schale, an denen Standardclips nicht angebracht werden können

Warum Kopfhörer nicht die Lösung sind

Viele Radfahrer denken, Bluetooth-Kopfhörer lösen das Handyproblem – schließlich sind sie kabellos. Kopfhörer stellen jedoch sowohl aus rechtlicher als auch aus sicherheitstechnischer Sicht ein Problem dar:

Rechtliches Problem: Kopfhörer sind in Japan (überarbeitetes Straßenverkehrsgesetz, Strafe: 5.000 Yen), Frankreich (Radfahrordnung, Strafe: 135 €), Spanien (Straßenverkehrsordnung, Strafe: 200 €) und den Niederlanden (Radfahrordnung, Strafe: 95 €) ausdrücklich verboten. Die rechtliche Begründung ist in all diesen Ländern einheitlich. Kopfhörer reduzieren oder blockieren die Fähigkeit von Radfahrern, Umgebungsgeräusche – Verkehr, Sirenen, Warnsignale – wahrzunehmen und stellen somit eine Gefahr dar.

Sicherheitsrisiko: Selbst in Ländern ohne explizites Kopfhörerverbot (wie z. B. Großbritannien) raten Radfahrsicherheitsorganisationen dringend von deren Verwendung ab. Studien belegen immer wieder, dass die auditive Wahrnehmung – das Hören von sich nähernden Fahrzeugen, anderen Radfahrern und Sirenen – ein entscheidender Faktor für die Sicherheit beim Radfahren ist, gleich nach der visuellen Wahrnehmung. Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche blockieren oder dämpfen, verlängern die Reaktionszeit auf Gefahren um 2 bis 4 Sekunden.

Die am Helm befestigten Lautsprecher des BC01 sind so konzipiert, dass sie den Ton ohne Umgebungsgeräusche zu überdecken. Die Lautsprecher befinden sich in der Nähe Ihrer Ohren im Helm, verdecken oder blockieren aber nicht Ihren Gehörgang. Der Ton wird in einer Lautstärke wiedergegeben, die ausreicht, um den Verkehrslärm zu übertönen, während gleichzeitig natürliche Umgebungsgeräusche (Motoren, Hupen, Sirenen, andere Radfahrer) durchgelassen werden.

Dieses Prinzip wird weltweit für Motorrad-Intercoms verwendet; diese Intercoms sind jedoch in allen wichtigen Märkten ausdrücklich durch die Fahrzeugvorschriften zugelassen. Das Prinzip ist folgendes: Audioübertragung, die die Wahrnehmung der Umgebung nicht beeinträchtigt, ist erlaubt, während solche, die die Wahrnehmung einschränkt (Kopfhörer, Headsets), nicht erlaubt ist.

Motorrad- oder Fahrrad-Intercom: Welches sollten Radfahrer wählen?

Manche Radfahrer erwägen die Verwendung eines Motorrad-Intercoms, da die Technologie ähnlich ist. Es gibt jedoch praktische Unterschiede, die ein fahrradspezifisches Intercom-System wie das BC01 zur besseren Wahl machen:

Funktionalität Motorrad-Intercom SCSETC BC01 (Vélo)
Montage Nur zur Klemmbefestigung (erfordert einen dicken Helm) Klebehalterung + Klemme (geeignet für dünne Fahrradhelme)
Gruppengröße Typischerweise 2 bis 6 Fahrer 8 Radfahrer
Freisprechfunktion Ja Ja – gleiche Bluetooth-Kopplung mit dem Telefon
Windgeräuschfilter Optimiert für Geschwindigkeiten über 80 km/h Optimiert für Fahrradgeschwindigkeiten von 15 bis 30 km/h
Lautsprechertyp Helmhalterung (vorschriftskonform) Helmhalterung (vorschriftskonform, gleiches Design)
Akku 8 bis 12 Stunden 14 Stunden
Bluetooth Versionen 5.0 bis 5.3 verfügbar 5.4

Wichtiger Hinweis: Motorrad-Intercom-Klemmen sind für Helmschalen mit einer Dicke von 4 bis 6 mm ausgelegt. Die meisten Fahrradhelme haben eine 1 bis 2 mm dicke Helmschale; die Halterung hält nicht und das Gerät rutscht ab. Die Klebehalterung des BC01 löst dieses Problem, indem sie eine sichere Befestigung an Helmen mit dünner Schale gewährleistet.

Hilfreicher Tipp: Installieren Sie den BC01 für die Freisprechfunktion.

  • Koppeln vor Fahrtantritt: Verbinden Sie den BC01 vor Fahrtantritt per Bluetooth mit Ihrem Smartphone. Die Kopplung dauert 30 Sekunden. Während der Fahrt müssten Sie Ihr Smartphone berühren (was verboten ist).
  • Telefon für automatische Anrufannahme oder Sprachsteuerung konfigurieren: Einige Smartphones ermöglichen die Annahme von Anrufen per Sprachbefehl (z. B. „Anruf annehmen“). In Kombination mit dem BC01 bedeutet dies, dass für eingehende Anrufe keine Tastendrücke erforderlich sind: echte Freisprechfunktion.
  • Platzieren Sie die Lautsprecher außerhalb des Gehörgangs.Die Lautsprecher sollten an der Innenpolsterung des Headsets anliegen, nahe an den Ohren, ohne direkt darauf zu drücken. Dadurch können Umgebungsgeräusche ungehindert zirkulieren, was sowohl die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen als auch die Sicherheit gewährleistet.
  • Montieren Sie die Gegensprechanlage hinten oder seitlich an Ihrem Helm.Achten Sie darauf, die Belüftungsöffnungen des Helms nicht zu blockieren. Die zentrale Position hinten ist üblich: Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf den Knopf, ohne dass Sie Ihre Hand zu weit vom Lenker entfernen müssen.
  • Verwenden Sie kurze Durchsagen im Gruppenmodus.„Auto rechts!“, „Schlagloch voraus!“, „Ich bremse ab!“: Auf dem Fahrrad werden kurze, präzise Warnungen schneller verarbeitet als ausführliche Erklärungen.
  • Lassen Sie sich von der GPS-Sprachführung navigieren.Schauen Sie nicht auf Ihr Handy, um die Route zu überprüfen. Vertrauen Sie den Sprachanweisungen: Sie sind präzise, ​​ermöglichen es Ihnen, die Augen auf der Straße zu behalten und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zur Fahrrad-Intercom-Lösung

Ist die Handynutzung während des Radfahrens verboten?

Ja, in vielen Ländern. In Japan sieht das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz (gültig ab 1. April 2026) eine Geldstrafe von 12.000 Yen für die Handynutzung am Steuer und 5.000 Yen für das Tragen von Kopfhörern vor. In Frankreich beträgt die Strafe 135 Euro, in den Niederlanden 95 Euro. In Großbritannien drohen Radfahrern bei rücksichtslosem Fahren, einschließlich der Handynutzung am Steuer, Geldstrafen von bis zu 2.500 Pfund. In Spanien beträgt die Strafe 200 Euro. Jedes Jahr verschärfen weitere Länder ihre Vorschriften.

Wie ermöglicht das SCSETC BC01 das freihändige Annehmen von Anrufen?

Das BC01 verbindet sich via Bluetooth 5.4 mit Ihrem Smartphone. Bei einem eingehenden Anruf drücken Sie einfach eine Taste an der am Helm befestigten Gegensprechanlage; Sie müssen Ihr Smartphone nicht suchen. Die Stimme Ihres Gesprächspartners wird über Lautsprecher in Ohrnähe (nicht über Ohrhörer) wiedergegeben, während das Mikrofon Ihre Stimme aufnimmt. Ihr Smartphone bleibt während der gesamten Fahrt in Ihrer Tasche.

Verstößt die Verwendung einer Fahrrad-Intercom-Anlage mit Lautsprechern gegen die Kopfhörergesetze?

Nein. Gesetze, wie beispielsweise in Japan, beziehen sich speziell auf Kopfhörer, die die Ohren blockieren oder bedecken und dadurch die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen reduzieren. Das SCSETC BC01 verwendet am Helm befestigte Lautsprecher, die sich in der Nähe Ihrer Ohren befinden, ohne diese zu verdecken. Sie hören sowohl den Intercom-Ton als auch die Umgebungsgeräusche, was den behördlichen Anforderungen entspricht.

Wie viele Radfahrer können gleichzeitig sprechen?

Mit der SCSETC BC01 oder der BC02können bis zu 8 Radfahrer Radfahrer gleichzeitig im Gruppen-Intercom-Modus kommunizieren. Im universellen Kopplungsmodus können sich zwei Radfahrer unterhalten, selbst wenn sie Intercom-Anlagen unterschiedlicher Marken verwenden.

Welche Reichweite hat eine Fahrrad-Intercom-Anlage?

Die Modelle SCSETC BC01/BC02 haben eine Nennreichweite von 1.000 m. Unter realen Bedingungen mit Gebäuden, Bäumen und anderen Hindernissen ist mit einer zuverlässigen Reichweite von folgenden Werten zu rechnen: Können Fahrrad-Gegensprechanlagen mit dem GPS eines Smartphones verbunden werden? auf freier Strecke. Auf einer freien Straße kann die Reichweite bis zu 1.000 m erreichen.

Können Fahrrad-Intercom-Anlagen mit dem GPS eines Smartphones verbunden werden?

Ja. Die SCSETC BC01/BC02 verbindet sich via Bluetooth mit Ihrem Smartphone.

Zusammenfassend

Die Gesetzgebung entwickelt sich rasant. In Japan wurde die Nutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens mit der Gesetzesrevision von 2026 mit einer Geldstrafe von 12.000 Yen und das Tragen von Kopfhörern mit einer Geldstrafe von 5.000 Yen geahndet. Frankreich, Spanien und die Niederlande haben bereits ähnliche Verbote. Weitere Länder werden folgen.

Radfahrer, die während der Fahrt ihr Handy benutzen, verstoßen gegen das Gesetz und gefährden ihre Sicherheit. Dasselbe gilt für diejenigen, die Kopfhörer tragen: Sie berauben sich der Wahrnehmung ihrer Umgebungsgeräusche, die im Straßenverkehr überlebenswichtig ist.

SCSETC BC01 und der BC02 Wir bieten eine gesetzeskonforme Lösung für mehr Sicherheit: Freisprechen, sprachgesteuerte GPS-Navigation und Gruppenkommunikation über im Helm integrierte Lautsprecher – ohne Ihr Handy zu berühren, ohne Kopfhörer und ohne Bußgeldrisiko.

Ihr Handy bleibt in der Tasche. Ihre Hände bleiben am Lenker. Ihre Ohren bleiben frei. Sie bleiben verbunden. Sie bleiben gesetzeskonform. Sie bleiben sicher.

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